Heute kann – wenn keine wesentlichen öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen – im vereinfachten Baubewilligungsverfahren unter anderem über die folgenden Gesuche entschieden werden: Heizungsanlagen ausserhalb des Gebäudes; Energetische Sanierung der Gebäudehülle; wesentliche Veränderungen der Fassaden (Gestaltung oder Farbe); Bauten, Anlagen oder Änderungen der Baukosten unter CHF 80'000.00. FDP Kantonsrat Andreas Bärtschi, Altishofen, fordert für die genannten Gesuche ein Meldeverfahren. Solche Meldeverfahren sind bereits bekannt, zum Beispiel beim Erstellen von Solaranlagen (siehe Art. 18a Abs. 1 RPG).
«Mit dem Wechsel vom vereinfachten Baubewilligungsverfahren zum Meldeverfahren können wir gemeinsam Mehrwert schaffen» betont Andreas Bärtschi. Er fügt hinzu: «wir schaffen schnellere, schlankere und effizientere Prozesse und entlasten die Verwaltung für die ordentlichen Baubewilligungsverfahren». Nebst dem Abbau von unnötiger Bürokratie werden die Hürden für energetische Massnahmen im Kampf gegen den Klimawandel abgebaut (Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Heizungsanlagen, energetische Sanierungen der Gebäudehülle, etc.).