Baumarten, welche in höher gelegenen Gebieten am Pilatus-Nord-Hang und im Entlebuch zu Hause sind, werden vermehrt durch andere, klimaresistentere Arten ersetzt. Durch waldbauliche Massnahmen werden die Lichtverhältnisse in den Wäldern so gesteuert, dass ideale Voraussetzungen geschaffen werden, um die Naturverjüngung voranzutreiben. Mit dieser Massnahme steigt jedoch auch das Äsungsangebot für die Wildtiere. Eine Verjüngung vieler Wälder ist nicht mehr möglich, da die Ansiedlung der geforderten Baumarten wildbedingt nicht funktioniert. Aktuelle Untersuchungen der WSL (LFI5) bestätigen, dass der Anteil der Wälder mit spärlicher Verjüngung im Verlauf der letzten zehn Jahre schweizweit deutlich zugenommen hat. Dies hat zur Folge, dass die gesetzlich geforderte Leistungserbringung der Wälder, d.h. die Erfüllung der Waldfunktionen, wie etwa die Schutzfunktion oder die CO2-neutrale Rohstoffproduktion, nicht gewährleistet ist. Die Änderung und Anpassung der Jagdbetriebsvorschriften in jüngster Zeit greifen zu wenig, um dieser Entwicklung erfolgreich entgegenzuwirken.
Es sind weitere, wirkungsvolle Massnahmen nötig. FDP Kantonsrat Ruedi Amrein, Malters, fordert von der Regierung die Prüfung einer regional angepassten Wilddichte und einen verstärkten, befristeten Abschuss mit beruflichen Jagdpersonen. Als zusätzliche Massnahme sollen die Jagdgesellschaften motiviert werden, gemeinsam Jagdgänge durchzuführen. Des Weiteren schlägt er vor, biologische Mittel auf Geruchsbasis zur Vergrämung des Wildes einzusetzen und den Schutz des Aufwuchses durch den Einsatz von freiwilligen Helfern zu unterstützen.
«Mit diesen Massnahmen kann verhindert werden, dass sich das Rotwild in Richtung Mittelland ausbreitet und sich das Problem verschärft» so Ruedi Amrein. Der Wald soll sich ohne umfassende Schutzmassnahmen und mit Hilfe von waldbaulichen Massnahmen wieder selbst verjüngen und seine Funktionen erfüllen können.
Eine regional differenzierte, starke Reduktion der Wildtierbestände bedingt Anpassungen bei der jagdlichen Planung und Umsetzung. Dies kann eine Änderung der Jagdgesetzgebung mit sich bringen. Die Erfüllung der jagdlichen Aufgaben soll durch Berufsjäger unterstützt und ergänzt und die Jagdausübung durch finanzielle Erleichterungen (Pachtzinsen, Strafbestimmungen) attraktiver gestaltet werden.