FDP fordert Fairness für KMU-Wirtschaft

Die Zahlungsfristen des Kantons Luzern bringen Klein- und Mittelunternehmen regelmässig in schwierige Situationen. Insbesondere bei kleinen Projekten erfolgt die finanzielle Entschädigung des Kantons aufgrund der langen Fristen oft spät. FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp (Horw) fordert die Regierung deshalb auf, die Zahlungsfristen des Kantons zu überprüfen und aufzuzeigen, wie diese zugunsten der Luzerner KMU-Wirtschaft revidiert werden können. Mit den effizienteren Prozessen in der Verwaltung ist entsprechende Anpassung der Zahlungsfristen überfällig.

In der Privatwirtschaft ist eine Zahlungsfrist von 20 bis 30 Tagen üblich. Der Kanton Luzern hingegen sieht in Verträgen mit Lieferanten eine Rechnungs-Prüfungsfrist von 30 Tagen und zusätzlich eine Zahlungsfrist von 60 Tagen vor – also total 90 Tage. Dadurch riskiert der Lieferant, dass er seine Rechnungen bezahlen muss, während er noch auf die Zahlung des Kantons wartet.

Diese ungleiche Regelung stellt Unternehmerinnen und Unternehmer insbesondere bei kleineren Projekten vor eine Herausforderung, da eine Akonto-Stellung nicht möglich ist und nur bereits Geleistetes abgerechnet werden darf. So kommt es regelmässig zur Situation, dass Kleinunternehmen drei Monate auf 10'000 oder 20’000 Franken vom Kanton warten, während Einkäufe und Löhne bereits bezahlt werden müssen. Die Luzerner Verwaltung hat in den letzten Jahren effiziente und IT-unterstützte Prozesse aufgebaut, die eine so lange Prüf- und Zahlungsfrist nicht erforderlich machen. Ausnahmen bei den Zahlungsfristen sind in Einzelfällen zwar vorgesehen, müssen jedoch vom Lieferanten verhandelt werden. Gerade in der Offertphase ist dies unangenehm und kann den Auftrag gefährden.

FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp fordert deshalb die Regierung auf, die aktuelle Situation zu prüfen und zu klären, wie die Zahlungs- und Prüfungsfrist zugunsten der Luzerner KMU-Wirtschaft verkürzt werden kann. Die derzeitigen Zahlungsbedingungen benachteiligen Klein- und Mittelunternehmen ohne sachliche Begründung.

Das Postulat finden Sie im Anhang.