Klarheit über Umfang der nicht gebundenen Staatsausgaben

 

29.03.2017 | Welche Leistungen erbringt der Kanton Luzern ohne gesetzliche Bestimmung oder Verpflichtung? Dies ist eine Frage, die sich die Bevölkerung und die Politik immer wieder stellen. Mittels Postulat will FDP-Kantonsrat Jim Wolanin (Neuenkirch) im Zusammenhang mit der Umsetzung des budgetlosen Zustandes hier Licht ins Dunkle bringen.

 

 

 

Aufgrund des fehlenden Budgets darf der Kanton gegenwärtig nur die Ausgaben tätigen, welche für die ordentliche Staatstätigkeit unerlässlich sind (Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen). Leistungen die nicht aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder Verpflichtung getätigt werden müssen, werden zurzeit zurückgehalten. In mindestens einem Teil der Dienststellen kommen dazu aus Effizienzgründen und zur Wahrung der Rechtsgleichheit interne Weisungen zur Anwendung. Anhand dieser Weisungen können die nicht gebundenen Staatsaufgaben ohne grösseren Aufwand ermittelt werden. Sollten Dienststellen über keine solche Weisungen verfügen, stellt sich die Frage, wie sie die Einhaltung der vorerwähnten Gesetzesbestimmung (Art. 14. Abs. 2 FLG) sicherstellen.

 

Im Weiteren stellt sich die Frage, welchen Umfang die nicht gebundenen Staatsaufgaben aufweisen. Ein Teil dieser nicht zwingenden staatlichen Leistungen ist sicher auch ohne gesetzlichen Auftrag sinnvoll und sollte beibehalten werden. Es könnten sich aber auch Leistungen darunter befinden, welche gegebenenfalls im Rahmen der kantonsrätlichen Budgetberatung als Alternative zur sogenannten „Rasenmähermethode“ (pauschale Budgetkürzung) beigezogen werden könnten.

 

Mit diesem Vorstoss wird also einerseits Transparenz bezüglich des Umfangs und der Art der nicht zwingenden Staatsaufgaben gefordert und andererseits mögliche Alternativen zu allfälligen regierungsrätlichen Sparmassnahmen ausgelotet.

 

Die FDP.Die Liberalen setzt sich aus Verantwortung nicht nur für die Steuererhöhung vom 21. Mai ein, sondern ist auch bereit einen Beitrag zur Suche nach möglichen mehrheitsfähigen Sparmassnahmen zu leisten.

 

Den Vorstoss finden Sie HIER.